Aktuelle Informationen

Liebe Eltern,

es gibt weitere Veränderungen aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung, über die ich Sie gern informieren möchte. Einem Schreiben aus dem Kultusministerium können wir entnehmen: „Zunächst die ganz zentrale gute Nachricht: Gegenwärtig besteht kein Anlass, erneut den Präsenzunterricht einzuschränken und bestimmte Jahrgangsstufen landesweit in den Wechsel- oder den Distanzunterricht zu schicken. Wir hoffen alle sehr, dass die positive Lage auch nach den Sommerferien anhält, sodass dann kein Grund bestehen wird, diese Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Wie sich die Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus auf die Entwicklung der Infektionszahlen in den nächsten Wochen und Monaten allerdings auswirken wird, ist derzeit leider noch nicht absehbar. …“

Weiterhin wird im Schreiben über die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung folgendes geschrieben:
„Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden. Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.“
Um es für die ARS noch einmal zusammenzufassen: Maskenpflicht besteht weiterhin grundsätzlich im Gebäude, am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Selbstverständlich muss sie aber nicht abgenommen werden.

„Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen.“ Selbiges gilt für andere Schulveranstaltungen entsprechend. „Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter als 72 Stunden sein.“ Kinder, die auch weiterhin nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden von den Lehrkräften mit Aufgaben versorgt. „Keinen Test vorweisen müssen weiterhin von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf sechs Monate befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen….
Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen, dürfen auch künftig nicht am Präsenzbetrieb der Schulen teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, deren Hausstandsangehörige einer Quarantäne unterliegen, es sei denn, sie selbst sind gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen und die Quarantäne beruht nicht auf dem Verdacht einer Infektion mit einer als besorgniserregend eingestuften Virusvariante.“

Dies waren nun viele Informationen, bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an die Klassenlehrkräfte.

Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass es trotz aller Lockerungen zu keiner weiteren Corona-Welle mehr kommt, dass die Impfungen rasch weiter vorangehen und dadurch alle einen besseren Schutz haben werden. So könnte das nächste Schuljahr wieder unter regulären Bedingungen starten und hoffentlich komplett wie geplant ablaufen. Und bis dahin werden wir den Rest dieses Schuljahres besonnen und umsichtig, aber unter erleichterten Bedingungen zu Ende bringen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute und grüße herzlich!
Ihre Petra Brüll