Elterninformation zum Schulbesuch ab dem 27.04

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, werden in Hessen ab der kommenden Woche all diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 wieder am Unterricht teilnehmen dürfen, die in diesem Schuljahr verpflichtend an den Zentralen Abschlussprüfungen teilnehmen werden. Die betreffenden Schüler*innen werden von uns persönlich und auf dem Postweg über Ihre Teilnahme informiert.

Zunächst einmal freuen wir uns, dass wir Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen und unterrichten dürfen! Ich möchte Ihnen in diesem Brief einige wichtige Informationen geben, die einen geordneten Schulbetrieb überhaupt möglich machen und werde dabei versuchen Ihre Fragen vorwegzunehmen und zu beantworten. Sie können aber bei weiteren Fragen selbstverständlich in der Schule anrufen!

In der Woche vom 27.04. bis zum 30.04.20 werden Ihre Kinder von Montag bis Mittwoch in der Schule sein.

  •  Jahrgang  9:   7:45 bis 12:15 Uhr
  • Jahrgang  10: 8:30 bis 13:00 Uhr

Es werden nur die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch unterrichtet. Der Unterricht bereitet auf die anstehenden Abschlussprüfungen vor. Diese wurden verlegt auf den Zeitraum vom 25. bis 29. Mai! Damit ist sicherlich gewährleistet, dass alle noch gut auf die Prüfungen vorbereitet werden und einen erfolgreichen Schulabschluss machen können.

Wer kann am Unterricht teilnehmen, wer nicht?
Schüler*innen, die verpflichtend an den Hauptschul- bzw. Realschulabschlussprüfungen teilnehmen, nehmen nun am Unterricht teil.

  • Sollten Ihre Kinder Krankheitszeichen wie Fieber, Husten, Atemprobleme, Magen- und Darmprobleme, Hals- oder Gliederschmerzen haben, bleiben sie bitte zu Hause! In diesem Fall rufen Sie bitte in der Schule an und melden dies.
  • Liegt in Ihrer Lebensgemeinschaft ein Coronafall oder ein Verdachtsfall vor, dann informieren Sie bitte umgehend die Schule und lassen Sie Ihr Kind zu Hause.
  • Chronische Krankheiten wie Diabetes, Lungenkrankheiten, geschwächte Immunsysteme u.a. bedingen ein erhöhtes Risiko an Corona zu erkranken und einen schwereren Verlauf. Daher wägen Sie bitte in diesen Fällen gemeinsam mit dem Hausarzt ab, ob Ihre Kinder am Unterricht teilnehmen sollen.
  • Wenn in Ihrer häuslichen Lebensgemeinschaft Personen der Risikogruppe leben, können Sie den Besuch des Unterrichts für Ihr Kind ablehnen. Bitte melden Sie sich in der Schule und geben den notwendigen Nachweis ab.

Wie kommen Ihre Kinder in die Schule?
Die Schulbusse fahren ab dem 27. April wieder nach dem normalen Fahrplan. Ich bitte Sie aber zu überlegen, ob Ihr Kind nicht besser zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen kann, dort sind die Infektionsgefahren am geringsten. Sie können Ihre Kinder auch mit dem Auto bringen, halten dann aber bitte im Fortweg an und fahren nicht auf den Schulparkplatz.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind bereits auf dem Schulweg eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Im Schulbus ist es Pflicht, beim Betreten des Schulgebäudes ebenfalls!

Wie läuft der Unterricht ab?  Wie verhalten wir uns im Schulgebäude?
Am 27. April werden die Lehrer*innen zunächst die Hygieneregeln mit den Schüler*innen besprechen und anstehende Fragen klären.

  • Alle Tische stehen bereits in einem Abstand von mindestens 1,50 m und müssen so stehen bleiben. Daher werden die Gruppen 10 bis 12 Schüler*innen umfassen, nicht mehr.
  • Grundsätzlich ist zur Vermeidung von Tröpfcheninfektionen ein Mindestabstand von 1,50 m zur nächsten Person einzuhalten.
  • Husten und Niesen erfolgen in die Armbeuge.
  • Sollte jemand im Laufe des Unterrichts Krankheitszeichen entwickeln oder sich nicht mehr wohl fühlen, werden wir Sie informieren, damit Sie Ihr Kind abholen.
  • Es wird keine Partner- oder Gruppenarbeit geben, die Schüler*innen bleiben grundsätzlich auf Abstand.
  • Auf den Wegen im Gebäude und auf dem Schulhof, besonders in den Pausen muss von allen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Im Unterricht nach dem Einnehmen des Sitzplatzes kann der Mund-Nasen-Schutz abgezogen werden, muss aber beim Verlassen des Sitzplatzes wieder aufgezogen werden.
  • Alle müssen auf das regelmäßige, gründliche Händewaschen achten.
  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
  • Toilettengänge sind während des Unterrichts ausdrücklich erwünscht, immer nur einzeln. Es stehen Seife und Handtücher sowohl auf der Toilette als auch in den Klassenräumen zur Verfügung, in der nächsten Zeit wird ein zwar nicht notwendiger Desinfektionsmittelspender im Foyer der Schule als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme aufgebaut.
  • Der Kiosk wird von 7:30 bis 12:15 Uhr durchgehend geöffnet haben. Die Schüler*innen sollen ausdrücklich während des Unterrichts einzeln dorthin gehen. Der Unterricht findet in 120 Minuten-Blöcken statt, danach gibt es eine 30-minütige Pause. Dadurch ist gewährleistet, dass immer nur ein Jahrgang Pause hat.
  • Wir richten ein „Einbahnstraßensystem“ in der Schule ein, an das sich alle halten müssen: Als Eingang dienen zukünftig der Haupteingang und der Eingang vom Osthof. Als Ausgänge sind die beiden Abgänge an der Mensa und bei den Toiletten zu benutzen.
  • Auch an der Bushaltestelle werden die Schüler*innen nur in einem Mindestabstand von 1,50 m warten.
  • In den Klassenräumen und an anderen Plätzen in der Schule hängen Hygieneregeln deutlich sichtbar aus.
  • Alle Regeln werden besprochen, erst danach kann ein Unterricht beginnen. 

–> Zum Hygieneplan der ARS

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Regelungen hält?
Da diese Regeln wirklich ernst zu nehmen sind, um alle in der Schule anwesenden Personen zu schützen, werden wir selbstverständlich sehr genau auf die Einhaltung achten und den Schüler*innen die nötigen Hilfen und Hinweise geben, sich daran zu halten. Wenn aber jemand absichtlich dagegen verstößt, wird er/sie vom Unterricht ausgeschlossen. Dies ist insbesondere deswegen so wichtig, da eine Schule beim Auftreten eines Coronafalles geschlossen werden kann.

Wo kann ich eine Mund-Nasen-Bedeckung bekommen?
Im Internet können Sie Anleitungen für die Herstellung von Mund-Nasen-Schutzen herunterladen und selber nähen. Oder Sie kaufen eine Bedeckung. Sollte das alles nicht möglich sein, kann gegen eine Spende von 1 Euro (das ist der Preis, den die Schule auch zur Anschaffung bezahlen musste!) ein einfacher Mund-Nasen-Schutz beim Betreten der Schule erworben werden.

Wie erfolgt die Benotung der Schüler*innenleistung?
Alle Leistungen, die bis zum 13. März erbracht wurden, zählen für die Zeugnisnote. Ebenso alle Leistungen, die ab dem 27.04. im Unterricht erbracht werden. Die Leistungen, die während der Zeit des häuslichen Unterrichts erbracht wurden, können nur zur Verbesserung der Note herangezogen werden, nicht zur Verschlechterung.

Liebe Eltern,
dies war ein erster grober Überblick über die Maßnahmen und Regelungen für den Schulbesuch ab der nächsten Woche. Alle Regelungen gelten bis auf Weiteres.
Wir hatten uns das Ende dieses Schuljahres auch ganz anders vorgestellt, aber ich denke, mit den vorgenannten Maßnahmen sind wir auf einem guten und vor allem sicheren Weg.

Bitte schauen Sie regelmäßig auf die Homepage der Schule (www.ars-pohlheim.net).
Wir veröffentlichen dort regelmäßig die neuesten Informationen aus dem Kultusministerium bzw. vom Landkreis, sobald wir diese erhalten.

Bitte bleiben Sie gesund!
Alles Gute für Sie und Ihre Kinder wünscht Ihnen Ihre

Petra Brüll, Schulleiterin